Benutzungsgebühren


Für das Entleihen sämtlicher Bücher und Medien:

• Volljährige Leser/innen 15,00 Euro Jahresgebühr / 12 Monate • Einmal- bzw. Schnupperausleihe 2,50 Euro

• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Auszubildende, Schüler und Studenten (18.- bis einschl.  25. Lebensjahr gegen Vorlage einer

   Bescheinigung ) sind von der Jahresgebühr befreit.

• Ausstellung eines Ersatz-Benutzerausweises 2,50 Euro

 

Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist :

• 1. Mahnung 1,00 Euro pro Buch bzw. Medium.

• 2. Mahnung 2,00 Euro pro Buch bzw. Medium.

 

Gebühren bei Verlust oder Beschädigung :

• bei  Verlust des Barcode-Etikettes 1,00 Euro

• bei Verlust oder Beschädigung Buch  bzw. Medium den Widerbeschaffungswert.

 

Benutzung des Internet Platzes :

• je angefangene halbe Stunde 0,50 Euro

• WLAN ist in den Räumen der Bibliothek frei verfügbar.

 

Kopien bzw. Ausdrucke :

• S/W 0,10 Euro pro DIN A4-Seite

• Farbe 0,30 Euro pro DIN A4-Seite

 

Fernleihe über den deutschen Leihverkehr  :

• pro Buch bzw. Medium 2,00 Euro

 


Wir sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Mutterstadt. Die Benutzung ist jeder Person gestattet.

> Anmeldung <

Wenn Sie Bücher , E-Medien, Zeitschriften oder eBooks entleihen möchten, kommen Sie bitte mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass an die Verbuchungstheke. Dort stellen wir Ihnen einen Benutzerausweis aus, den Sie in Zukunft für alle Ausleihvorgänge bitte mitbringen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zur Anmeldung die Unterschrift ihrer Personensorgeberechtigten.

Mit der Ausstellung des Benutzerausweises wird für diesen während seiner Gültigkeit ein Konto für die einzelnen Medienbereiche eröffnet, das die maximale Anzahl der Ausleihe in den einzelnen Bereichen festlegt.

Der Kontostand ergibt sich durch Ausleihe und Rückgabe der einzelnen Medien.

Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik „Ausleihe“.

Der  Verlust des Benutzerausweises sowie Änderung des Namens bzw. der Adresse sind umgehend anzuzeigen.

 

> Ausleihe <

Wenn Sie Bücher oder Medien Ihrer Wahl  gefunden haben, können Sie diese an der Verbuchungstheke mit Ihrem Benutzerausweis ausleihen.

In der Regel können sie Bücher und CD's vier Wochen entleihen.

Die Leihfrist für Zeitschriften und DVD's beträgt eine Woche.

Bücher und CD's können zweimal für jeweils vier Wochen verlängert werden.

Medien ihrer Wahl, die nicht in der Bibliothek vorhanden sind, versuchen wir über den Deutschen Leihverkehr für Sie zu besorgen.

Haben Sie die Leihfrist überschritten, wird automatisch das systembedingte Mahnverfahren eingeleitet.

 

> Allgemeines <

 

Für nicht zurückgegebene, verlorene oder zerstörte Medien haftet der Entleiher. In diesen Fällen ist das entliehene Medium durch den Neuwert zu ersetzen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, Taschen Tüten etc. in den Schließfächern im Foyer zu deponieren.

Rauchen, Essen und Trinken ist in der Bibliothek untersagt.

Tiere müssen draußen bleiben.

Sollten Sie gegen die Ordnung verstoßen, können wir Sie von der Benutzung der Bibliothek ausschließen.

 

> Benutzungsgebühren <

Für die Benutzung der Gemeindebibliothek sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Satzung über die Benutzungsgebühren zu entrichten.

Nachdem alle Formalitäten geklärt sind, kann der Lesespaß beginnen.

 

Die gültige Benutzerordnung trat am 01.02.2015 in Kraft.

 

H.-D. Schneider                 B. Bauer

Bürgermeister                     Bibliotheksleiterin